Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Flow Your Mind bei Buchungen als Referentin, Trainerin, oder Beraterin:

  1. Zustandekommen eines Vertrages & Geltung der AGB

Ein Vertrag zwischen Auftraggeber und der Firma Flow Your Mind, vertreten durch Konstanze Richter, Oppenhofallee 143, 52066 Aachen (nachfolgend „FYM“ genannt) kommt durch Annahme eines Angebotes durch die jeweils andere Vertragspartei zustande. Der Vertragsschluss kann per Textform (z.B. E-Mail) oder mündlich erfolgen. FYM wird dem Auftraggeber ein Angebot zur Durchführung der Leistungen als Referentin oder Beraterin in Textform zusenden.

Es gelten ausschließlich die AGB von FYM. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, dass ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt wurde. Diese AGB gelten auch dann, wenn FYM in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers ihre Leistungen an ihn vorbehaltlos erbringt.

 

  1. Vergütung

2.1 Alle Angebote verstehen sich als Nettoangebote, zuzüglich etwaigen Reisekosten (0,48 €/km in eigenem PKW) sowie MwSt.

2.2 Sollten die Mitarbeiter von FYM nicht im eigenen PKW anreisen, berechnet sie die anfallenden Flug-, Bahn- sowie ggfs. Übernachtungskosten.

2.3 FYM stellt ihre Leistungen zeitnah nach der Veranstaltung/der Beratung in Rechnung. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu begleichen.

 

  1. Rücktritt / Stornierung durch den Auftraggeber

3.1 Im Falle eines Rücktritts vom Auftrag oder bei Nichtzustandekommen einer Veranstaltung/Beratung, zeigt dies der Auftraggeber FYM unverzüglich an.

3.2 Für Stornierungen von externen Veranstaltungen bis 8 Wochen vor dem Termin fällt kein Ausfallhonorar an. Bei Stornierungen bis 4 Wochen vor dem Termin sind 50 % des vereinbarten Honorars zu bezahlen. Bei Stornierungen binnen weniger als 4 Wochen fallen 80 % des vereinbarten Honorars an.

3.2.1 Sollte der stornierte Termin von einem anderen Auftraggeber wahrgenommen werden, fällt kein Ausfallhonorar an.

3.2.2 Wenn der Auftraggeber einen für FYM akzeptablen Ersatztermin anbietet, fällt kein Ausfallhonorar an. Dies ist jedoch im Einzelfall von FYM unter Berücksichtigung berechtigter Interessen des Auftraggebers zu entscheiden. 

  1. Rücktritt / Stornierung durch FYM

4.1 Falls FYM wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen nicht verschuldeten Umständen ihren Auftrag nicht wahrnehmen kann, teilt sie dies dem Auftraggeber unverzüglich mit.

4.2 Ein weitergehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verhalten oder im Falle der Verletzung des Lebens, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers.

4.3 Bei einem Ausfall des Termins fallen keine Honorare von FYM an.

 

  1. Nutzungs- und Urheberrechte

5.1 Der Auftraggeber wahrt die Urheberrechte der Beraterin. Dies betrifft insbesondere Präsentationen, Unterlagen oder Inhalte, die nur mit schriftlicher Einwilligung von FYM vervielfältigt, verbreitet oder zur internen sowie öffentlichen Wiedergabe oder der öffentlichen Zugänglichmachung genutzt werden dürfen.

5.2 Insbesondere das Bereitstellen der Inhalte auf öffentlich zugänglichen Plattformen wie der Firmenhomepage, Youtube etc. ist ohne schriftliche Einwilligung von FYM zu unterlassen.

5.3 Ein Aufnehmen der Veranstaltung in Ton, Bild oder Film ist nur mit schriftlicher Genehmigung von FYM gestattet.

 

  1. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussabstimmungen

6.1 Für die Bedingungen und deren Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

6.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Aachen ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

6.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.

6.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der Übrigen nicht hierdurch berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall eine Regelung zu treffen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

Stand: 16.08.2020